Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde als Unternehmer, juristischen Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu handeln.
2. Gegenbestätigungen oder Hinweisen auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den jeweiligen Kunden / Vertragspartner freibleibend.
2. Außerhalb der schriftlichen Vereinbarung wurden weitere Abreden nicht getroffen, mündliche Zusagen nicht gemacht.
§ 3 Gefahrenübergang und Lieferungen
1. Für den Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und Beschädigung der Sache gelten die gesetzlichen Regelungen. Die §§ 446, 447 BGB gelten mit folgenden Abweichungen: Bei Teillieferung geht die Gefahr mit der Übergabe der Teillieferung über, im Falle der Versendung mit Übergabe an die mit der Versendung beauftragten Person, auch wenn die Versendung durch uns erfolgt.
2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, es sei denn, auf der Seite des Vertragspartners besteht kein Interesse hierfür im Sinne der §§ 281 Abs. 1 Satz 2, 323 Abs. 5 Satz 1 BGB.
§ 4 Liefertermin / Verzug / Haftung
1. Bei Nicht-Einhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen ist der Kunden zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst berechtigt, wenn uns eine angemessene mindestens 14 Tage betragende Nachfrist gesetzt ist. An die Stelle der mindestens 14-tägigen Frist tritt eine entsprechend kürzere Frist, wenn sich aus der Natur des zugrunde liegenden Geschäftes die Unangemessenheit der 14-Tages-Frist ergibt.
2. Bei von uns nicht zu vertretender, vollständiger oder teilweiser Unmöglichkeit der Leistung, bei – nicht nur kurzfristigen, regelmäßig nicht mehr als 14 Tage betragendem – Verzug oder Lieferverzögerung unserer Lieferanten oder in Fallen höherer Gewalt oder bei gleichgestellten Umständen, sind wir zur Teillieferung oder wahlweise zum Hinausschieben der Lieferung oder zum Vertragsrücktritt berechtigt.
3. Unsere Lieferung steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
4. Im Falle von uns zu vertretendem Leistungsverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist in Folge grobfahrlässiger / vorsätzlichen Verhaltens entstanden oder der Schaden besteht in einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Schadensersatzansprüche aufgrund anderer Pflichtverletzungen sind auf den üblicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt und – außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck gefährdet wird oder deren Einhaltung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht – auf Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns beschränkt. Dies gilt nicht bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen gelten auch für etwaige Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Unberührt bleiben ferner etwaige Ansprüche aus Garantiezusagen über die Beschaffenheit derKaufsache oder vertraglichen Leistung.
§ 5 Mängelansprüche
1. Für die Rüge- und Untersuchungspflicht der Lieferung gelten die Bestimmungen des HGB, insbesondere § 377 HGB.
2. Ist auf das Vertragsverhältnis zum Kunden insgesamt, also nicht nur gemäß § 651, Satz 3 BGB, Werkvertragsrecht anzuwenden, tritt an die Stelle des Erhaltes der Ware oder deren Anlieferung der Einbau der Ware, oder – sofern ein solcher nicht stattfindet – unsere Erklärung, dass die vertragliche Leistung erbracht ist. Die Rechnungsstellung gilt als Erklärung im vorstehenden Sinne, soweit es sich nicht um eine Abschlags- oder Vorschussrechnung handelt.
3. Wir können verlangen, dass der Vertragspartner – soweit Mängel an von Dritten hergestellten oder in den Bereich der EG eingeführten Gegenständen vorliegen – bei dem anderen Hersteller / Importeur Mängelansprüche geltend zu machen hat und diese auch vor uns gerichtlich in Anspruch zu nehmen sind. Wir übertragen auf unserer Seite bestehende Mängelansprüche in diesem Falle auf unseren Vertragspartner. In derartigen Fällen haften wir im Rahmen der bestehenden Mängelansprüche nur subsidiär. Für die Dauer des Rechtsstreites zwischen unserem Vertragspartner und Hersteller / Importeur ist der Lauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche uns gegenüber gehemmt.
4. Im Rahmen einer Nachbesserung und Ersatzlieferung werden ausgetauschte Teile unser Eigentum. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen steht uns ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Das Recht bei erfolgloser Nacherfüllung Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.
5. Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner Handbüchern oder der Gebrauchsanweisung zuwider handelt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Zuwiderhandlung auf die Entstehung des Mangels keinen Einfluss hat.
6. Ansprüche wegen Mängeln verjähren binnen eines Jahres ab Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder Beschädigung des Kaufgegenstandes / vertraglichen Leistungsgegenstandes auf den Vertragspartner. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen eines Mangels nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
7. Bei gebrauchten Sachen bestehen keine Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Unberührt bleibt auch der Rückgriffsanspruch des Unternehmers nach § 478 BGB mit folgenden Einschränkungen: Unser Vertragspartner hat den Rückgriffsanspruch binnen einer Frist von zwei Wochen ab Rücknahme der Sache oder Geltendmachung der Minderung schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Andernfalls verfällt der Rückgriffsanspruch. Der Vertragspartner ist verpflichtet, vorstehende Rügeobliegenheit an seine Abnehmer, sofern es sich hierbei nicht um Verbraucher handelt, weiterzugeben. Unterlässt er dies, wird er so gestellt, als hätte er die Verpflichtung zur Weitergabe der Rügeobliegenheit erfüllt. Schadensersatzansprüche sind im Rahmen des Unternehmerrückgriffs ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein grobfahrlässiges, vorsätzliches Verhalten von uns, unserem Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.
8. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen Schadensersatzansprüchen wegen grobfahrlässigen / vorsätzlichen Handelns / Unterlassens. 9. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder solche aus Garantiezusagen über die Beschaffenheit der Kaufsache / des Vertragsgegenstandes bleiben unberührt. 10. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten, sofern diese technisch bedingt sind oder auf üblichen Fertigungstoleranzen beruhen und sie für den Kunden unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten oder der Sache nach vorausgesetzten Verwendungszweckes zumutbar sind. Bei Nachbestellung von Druckerzeugnissen gelten fabrikationsübliche Farbabweichungen als genehmigt.
§ 6 Preise
1. Unsere Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die Höhe der zu berechnenden Mehrwertsteuer bestimmt sich nach der jeweils maßgeblichen Rechtslage.
2. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten und Kosten für Verpackung für Lieferung ab Auslieferungslager oder Erstellungsort.
3. Die jeweils angegebenen Preise beinhalten auch nicht die drucktechnische oder graphische Gestaltung sowie zu bedruckendes bzw. graphische sonst zu gestaltendes Material, sondern beziehen sich jeweils nur auf das Display-System ohne Bedruckung.
4. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
§ 7 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, wie die zur Aufrechnung gestellte Forderung. Bei Teillieferung besteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden für jede einzelne Teillieferung, sobald diese sinnvoll nutzbar ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt / Forderungsabtretung
1. Soweit wir im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung dem Kunden Eigentum zu verschaffen haben, bleiben die jeweiligen Gegenstände bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Der Vertragspartner darf über Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Der Vertragspartner tritt seine Ansprüche aus Wiederverkauf sowie aus Versicherungsfällen bezüglich des jeweiligen Kaufvertragsgegenstandes zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt im Voraus an. Wir sind berechtigt, abgetretene Forderungen einzuziehen, versichern jedoch, dies solange nicht zu tun, wie der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
2. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache / des Vertragsgegenstandes erfolgt – bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher unserer Forderungen – stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwaltschaftsrecht des Bestellers / Vertragspartners an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache / der Vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache / Vertragsgegenstandes zu den anderen bearbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers / Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller / Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderung gegen den Besteller / Vertragspartner tritt der Besteller / Vertragspartner auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
3. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten die uns zustehende Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um 30% oder mehr, so sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Vertragspartners insoweit Sicherheiten zurück zu übertragen.
4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat uns der Vertragspartner unverzüglich unter Zurverfügungstellung der ihm vorliegenden, für den Widerspruch / die Drittwiderspruchsklage notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
§ 9 Speicherung von Daten
Die vom Kunden in Textform oder in Form elektronischer Speicherung übermittelten Daten zur Auftragsbearbeitung werden von uns für die Dauer der Vertragserfüllung gespeichert. Die Rückführung und Weitergabe von Daten sowie deren längerfristige Speicherung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Erklären wir uns mit einer Rückführung, Weitergabe oder längerfristiger Speicherung von Daten einverstanden, sind wir dazu berechtigt insoweit ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
§ 10 Überlassene Unterlagen
1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung, insbesondere im Rahmen der Abgabe von Angeboten oder Übermittlung von Entwürfen dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen u. ä., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche Zustimmung. Die Unterlagen sind uns auf Anforderung unverzüglich zurückzusenden.
2. Alle Entwürfe, Zeichnungen oder Sonstige von uns hergestellten Werbemittel dürfen von uns im Internet oder sonstigen Präsentationen unserer Hauses unentgeltlich veröffentlicht werden.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens.